Organisierte Interessenvertretung in Deutschland und Österreich: Die Gewerkschaften und Arbeitsbeziehungen seit den 1990er Jahren im Vergleich
					
	
		©2012
		Bachelorarbeit
		
			
				59 Seiten
			
		
	
				
				
					
						
					
						
					
				
				
				
				
			Zusammenfassung
			
				Die spezifische Untersuchung der österreichischen und deutschen Verbandssysteme mag zunächst durch die Ähnlichkeiten hinsichtlich ihrer institutionellen Ordnung, Geschichte und Kultur nicht sinnvoll erscheinen, jedoch können die Unterschiede im Detail gerade im Bereich der Arbeitsbeziehungen mit Schwerpunkt auf den Gewerkschaften hervorragend durch das ‘Most Similar Case’-Design herausgearbeitet werden. 
Aus Gründen der historischen Entwicklung ist es nahliegend, die deutsche Wiedervereinigung als Startpunkt der Untersuchung zu wählen, da die 1990er Jahre sowohl in Deutschland als auch in Österreich bedeutende Veränderungen brachten. Beide Staaten verfügen über einen großen Gewerkschaftsbund, der jedoch in Österreich stärker als in Deutschland selbst tätig und weniger bloßer Dachverband ist. Darüber hinaus werden die Unterschiede im Grad der Inkorporation der Institutionen offengelegt, in dem Österreich ebenfalls eine große Bandbreite an Einrichtungen zu bieten hat. Die Auswirkungen auf die Phänomene der Arbeitsbeziehungen werden beleuchtet und gegenübergestellt, wobei Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich werden.
	Aus Gründen der historischen Entwicklung ist es nahliegend, die deutsche Wiedervereinigung als Startpunkt der Untersuchung zu wählen, da die 1990er Jahre sowohl in Deutschland als auch in Österreich bedeutende Veränderungen brachten. Beide Staaten verfügen über einen großen Gewerkschaftsbund, der jedoch in Österreich stärker als in Deutschland selbst tätig und weniger bloßer Dachverband ist. Darüber hinaus werden die Unterschiede im Grad der Inkorporation der Institutionen offengelegt, in dem Österreich ebenfalls eine große Bandbreite an Einrichtungen zu bieten hat. Die Auswirkungen auf die Phänomene der Arbeitsbeziehungen werden beleuchtet und gegenübergestellt, wobei Gemeinsamkeiten und Unterschiede deutlich werden.
Leseprobe
Inhaltsverzeichnis
sehr  unterschiedlich  ausgeprägt  sind  und  vor  allem  auch  in  sehr  verschiedenen 
Größenordnungen auftreten. Dabei ist die gesellschaftliche Partizipation in Verbänden 
und Vereinen, wie für koordinierte Marktwirtschaften  wozu beide Länder zählen  
üblich, sowohl in Deutschland als auch in Österreich relativ hoch.
2
 Doch gerade die 
Tatsache, dass hier zwei Länder auf den ersten Blick sehr ähnliche Muster aufweisen, 
macht  den  Vergleich  zu  einer  spannenden  Analyse  der  vielen  Details  der  beiden 
Verbändesysteme, denn hinter all den Gemeinsamkeiten verbergen sich zahlreiche, teils 
tiefgreifende  Unterschiede.
3
  Die  Analyse  als  most  similar  case  design  macht  eine 
Betrachtung spezifischer Details möglich, was sich gerade bei der Untersuchung eines 
komplexen Feldes wie der organisierten Interessenvertretung anbietet.
Insbesondere  die  institutionellen  Unterschiede  der  beiden  Systeme  und  die 
Charakteristik  der  Akteure,  aber  auch  deren  unmittelbare  Auswirkungen  auf  das 
Verhältnis  zwischen  Arbeitnehmern,  Arbeitgebern  und  Staat  sowie  die  Praxis  der 
Arbeitsbeziehungen soll Kern der folgenden Ausarbeitung sein.
Um  eine  sinnvolle  Untersuchung  zu  ermöglichen  bietet  es  sich  an,  den  zeitlichen 
Untersuchungsrahmen so zu setzen, dass mit der deutschen Wiedervereinigung in die 
Beobachtung  eingestiegen  wird.  Für  die  Landschaft  der  organisierten  Interessen  in 
Deutschland war der Anschluss des Gebietes und der Bewohner der ehemaligen DDR 
ein  einschneidendes  Ereignis,  schließlich  trafen  hier  zwei  gänzlich  unterschiedlich 
strukturierte  Systeme  zusammen  und  mussten  fortan  unter  einem  Dach  zusammen-
arbeiten.  Die  Verbandsentwicklung  der  Bundesrepublik  wurde  in  vielerlei  Hinsicht 
durch die deutsche Einheit beeinflusst und verändert. Hinzu kamen Arbeitsmarkt- und 
Wirtschaftsreformen, die für die Arbeitsbeziehungen natürlich eine Rolle spielen. Doch 
auch  für  Österreichs  Gewerkschaften    und  darüber  hinaus  für  die  gesamten 
Arbeitsbeziehungen  des  Landes    sind  die  1990er  Jahre  Zeiten  der  Veränderung 
gewesen.  Strukturelle  Wandlungen  und  eine  Internationalisierung,  symbolisch  am 
österreichischen  EU-Beitritt  festzumachen,  waren  prägend,  dazu  kam  eine  Neu-
ausrichtung der politischen Rahmenbedingungen. All diese Gründe sprechen dafür, dass 
die  spezifische  Entwicklung  der  vergangenen  zwanzig  Jahre  einen  ausgesprochen 
interessanten Betrachtungszeitraum darstellen.
2 Weßels 2007: S. 89 f.
3 Abromeit/Stoiber 2006: S. 137
4
Um  eine  sinnvolle  und  nachvollziehbare  Untersuchung  anzustellen  sollen  hier  zu 
Beginn unterschiedliche Erscheinungen und Theorien der Verbändeforschung erörtert 
werden. In der Folge werden die beiden Fälle detailliert nachvollzogen, insbesondere 
hinsichtlich der Akteure der Arbeitsbeziehungen und der wichtigsten Phänomene des 
Feldes,  dabei  steht  deren  Bedeutung  und  Entwicklung  im  Betrachtungszeitraum 
folgerichtig im Zentrum. Schließlich ist es Ziel, neben bestimmten Gemeinsamkeiten 
auch  Unterschiede  zu  identifizieren, die  sich  unter  der  scheinbaren  Ähnlichkeit  der 
Systeme verbergen. Abschließend soll dann einen Ausblick gegeben werden, wohin sich 
die beiden Fälle in Ihrer weiteren Entwicklung bewegen dürften.
5
2. Theoretische Konzepte
Bevor  nun  im  Folgenden  die  Verbandsstrukturen  und  die  Formen  der  organisierten 
Interessenvertretung  in  Deutschland  und  Österreich  näher  untersucht  und  gegen-
übergestellt werden scheint es unerlässlich, zunächst einen Überblick über grundlegende 
Modelle und Systeme der Interessenvertretung, also die verschiedenen Theorien der 
Interessenvermittlung, zu verschaffen. Die einzelnen Ansätze unterscheiden sich hier 
vor allem im Hinblick auf die Rolle, welche die Verbände und Interessengruppen im 
jeweiligen Prozess der Interessenartikulation und -durchsetzung spielen. 
Dabei  sei  vorweg  gesagt,  dass  die  verschiedenen Formen  durchaus  keine  absoluten 
Gegensätze  darstellen,  sondern  sich  theoretisch  und  praktisch  mitunter  gegenseitig 
ergänzen.
2.1 Pluralismus
Um Pluralismus in Bezug auf die organisierte Interessenvertretung zu definieren, bedarf 
es zunächst  einer  begrifflichen Klärung. Nimmt  man hierzu die  philosophische  Be-
trachtung von Pluralismus zur Hand, so bekommt man ein wahrnehmbares Weltbild mit 
einer  Wirklichkeit  aus  ,,vielen  einzelnen  Fakten,  Dingen,  Ideen  (...),  die  in  sehr 
unterschiedlicher Weise zueinander in Beziehung stehen bzw. gesetzt werden können"
4
beschrieben.
Daran lässt sich die politikwissenschaftliche Definition nahtlos anschließen, bedeutet 
Pluralismus bzw. ein pluralistisches System in dieser Disziplin doch in erster Linie eine 
soziale Wirklichkeit, in der eine Vielzahl unterschiedlichster Interessen nebeneinander 
existieren und miteinander in Konkurrenz stehen. Diese Interessen organisieren sich in 
Form von Verbänden, welche bemüht sind, Einfluss auf politische Entscheidungen zu 
nehmen. Alle Belange, die in der Gesellschaft vorhanden sind, sollen also durch eine 
4 Schubert/Klein: Das Politiklexikon, Pluralismus;  
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18012/pluralismus
6
Interessengruppe vertreten werden.
5
 Die pluralistische Idee stammt insbesondere aus der 
amerikanischen  Politikwissenschaft,  prägend  waren  an  dieser  Stelle  die  beiden 
Politikwissenschaftler Arthur F. Bentley und David B. Truman.
6
Eine  besonders  wichtige  Voraussetzung  im  Pluralismus  ist  die  Idee,  dass  sämtliche 
Interessengruppen ,,selbständig und autonom ihre Ziele innerhalb des politischen Systems"
7
verfolgen, das heißt, sie sind unabhängig von Staat und Regierung. Grundlage ist dabei stets 
die Annahme, dass sämtliche Interessen die gleichen Möglichkeiten haben, es also keine 
unterschiedlichen  Einflussmöglichkeiten  für  verschieden  große  oder  verschieden  gut 
organisierte  Gruppen  gibt.  Auch  die  Bedeutsamkeit  der  Interessen  soll  für  den  letzt-
endlichen Einfluss keine Rolle spielen.
8
 In der Theorie ist eine Übermacht eines einzelnen 
Interesses  deshalb  nicht  möglich,  da  sich  stets  eine  Gegenmacht,  ein  gegensätzliches 
Interesse, das organisiert artikuliert wird, herausbildet, wodurch sich alle Verbände in ihrem 
Einfluss gegenseitig begrenzen.
9
 Gerade auch aus diesem Grund muss die Gründung von 
Verbänden in pluralistischen Systemen stets frei sein,
10
 festgehalten ist dieser Grundsatz 
etwa auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Artikel 9 des Grundgesetzes 
schützt  ganz  ausdrücklich  die  Freiheit,  ,,Vereine  und  Gesellschaften  zu  bilden"
11
, 
insbesondere zum Zwecke der Vertretung von Interessen, wie aus Art. 9 Abs. 3 hervor geht. 
Gesetzlicher Schutz für pluralistische Strukturen, wie im oben genannten Beispiel des 
Grundgesetzes, dienen dem Schutz der ,,Verfahrensregeln (...) und dass übermächtige 
Interessen nicht den Wettbewerb der Interessen dominieren."
12
 Die Idee des Pluralismus 
wendet sich also ab von der Vorstellung, der Staat stünde den Bürgern gegenüber, wie sie 
in älteren Staatstheorien, etwa dem ,,preußisch-deutschen Staatsdenken"
13
 üblich war. Im 
Pluralismus, so die Erkenntnis, entsteht der Staat und staatliches Handeln also explizit aus 
der Gesellschaft  heraus, die  über die  Interessenartikulation politische  Entscheidungen 
beeinflussen kann. 
5 Rieger 2008: S. 407 - 413
6 Kaiser 2006: S. 34
7 Schubert/Klein: Das Politiklexikon; Stichwort: Pluralismus; 
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18012/pluralismus
8 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S.129 f.
9 Schubert/Klein: Das Politiklexikon; Stichwort: Pluralismus; 
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/18012/pluralismus
10 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S.130
11 Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, Art. 9 (1)
12 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S.130 f.
13 Leibholz 1974:  S. 98
7
In den 1960er Jahren brachte in Deutschland vor allem Ernst Fraenkel die Idee des 
Neopluralismus auf. Diese Theorie beschreibt einen Pluralismus, der nicht länger davon 
ausgeht, dass mächtige Interessengruppen ,,sich den auf Gemeinwohl bedachten Staat 
zur  Beute  machen  könnten"
14
,  allerdings  auch  erkennt,  dass  kein  Wettstreit  zweier 
gegenläufiger Interessen vorliegt, der letztendlich zum Gemeinwohl führt. Stattdessen 
beschreibt  Fraenkel  ein  Kräfteparallelogramm,  also  ein  Ziehen  in  unterschiedliche 
Richtungen, wodurch die ideale (mittlere) Lösung gefunden wird. Hier tritt die Politik 
auf den Plan, die jenes Gemeinwohl, aus dem Streit um Durchsetzung verschiedener 
Kräfte herausgebildet, erkennen und politisch umsetzen soll. Der Staat ist hierbei also 
für  die  Regelsetzung  des  Wettstreits  um  Durchsetzung  der  verbandsspezifischen 
Interessen  zuständig.
15
  Dazu  ist  in  Fraenkels  Konzept  eine  Symbiose  zwischen  den 
politischen Parteien und den Verbänden unabdingbar.
16
Kritik  am  Konzept  der  pluralistischen  Gesellschaft  kommt  vor  allem  deshalb,  weil 
empirische Studien eine Asymmetrie in der Interessendurchsetzung feststellen. Damit ist 
gemeint,  dass  einige  Interessen  bessere  Durchsetzungsmöglichkeiten  besitzen  als 
andere. Dazu werden vor allem Interessen gezählt, die kaum verbandlich organisiert 
sind oder sich organisieren lassen und deswegen bereits von Grund auf schlechtere 
Chancen  haben,  Gehör  zu  finden,  aber  auch  neu  auftretende  Interessen  haben  es 
schwerer, sich in einem etablierten System durchzusetzen. Darüber hinaus ist fraglich, 
ob ein tatsächliches Gleichgewicht zwischen den Interessengruppen besteht, da einige 
Interessen deutlich konfliktfähiger oder auch einfach finanzstärker sind, als andere.
17
Beispielhaft  für  letzteres  ist  etwa  die  ,,Überlegenheit  der  Unternehmensverbände 
gegenüber den Gewerkschaften", die damit auch ,,über mehr Macht verfügen"
18
.
14 Weßels 2000: http://www.bpb.de/apuz/25543/die-entwicklung-des-deutschen-korporatismus?p=all
15 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S. 130 f. & Weßels 2000: http://www.bpb.de/apuz/25543/die-entwicklung-
des-deutschen-korporatismus?p=all
16 Kaiser 2006: S. 34
17 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S.131 & Kaiser 2006: S. 26 ff.
18 Kaiser 2006: S. 28
8
2.2 Formen des Korporatismus
Neben der Idee des Pluralismus in der organisieren Interessenvertretung existieren aber 
noch weitere Ansätze, nämlich korporatistische. 
Der Begriff Korporatismus stammt vom spätlateinischen Wort  incorporare  ab, was so 
viel bedeutet wie verkörpern oder einverleiben.
19
 Im hier betrachteten Zusammenhang 
ist unter Inkorporieren am ehesten ein Einbinden zu verstehen, nämlich das gezielte 
Beteiligen von Interessenverbänden in die politische Entscheidungsfindung.
20
 Als einer 
der wichtigsten Theoretiker, der sich mit dem Korporatismus als Konzept befasst und 
dieses geprägt hat, zählt zweifelsohne der amerikanische Politikwissenschaftler Philippe 
C. Schmitter.
Da jedoch hinsichtlich dieser Einbeziehung unterschiedliche Möglichkeiten bestehen, 
soll der Korporatismus hier sinnvollerweise differenziert betrachtet werden, nämlich in 
seiner  klassischen,  staatlich-autoritären  Form  sowie  in  der  Erscheinung  als  Neo-
korporatismus.
2.2.1 (staatlich-autoritärer) Korporatismus
Der Korporatismus in Bezug auf die Interessenvermittlungstheorie ist eine Idee, die ihre 
Herkunft nicht zuletzt in autoritären Regimen hat. Insbesondere in Mussolinis Italien 
wurde dieses System unter der Bezeichnung stato corporativo umgesetzt.
21
 Es handelt 
sich  bei  diesem  autoritären  Korporatismus  um  eine  staatlich  erzwungene  und 
organisierte  Institutionalisierung  der  Interessenvertretung,  bei  der  zwar  eine  Re-
präsentation  der  Interessen  möglich  ist,  diese  aber  zeitgleich  von  der  Regierung 
begrenzt werden können.
22
Da  diese  extreme  Form  der  Inkorporation  von  Verbänden  in  (autoritär-)staatliches 
Handeln  aber  in  der  weiteren  Untersuchung  keine  Rolle  spielen  wird,  soll  dieses 
Konzept  hier  nicht  detaillierter  ausgebreitet  werden.  Wesentliche  wichtiger    und 
19 Duden: Stichwort ,,inkorporieren": http://www.duden.de/rechtschreibung/inkorporieren
20 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S. 131 f.
21 Von Alemann 2000: http://www.bpb.de/apuz/25539/vom-korporatismus-zum-lobbyismus?p=all
22 Linz 2007:  S. 33
9
deshalb  hier  gesondert  behandelt    ist  eine  Theorie,  die  sich  aus  der  Idee  einer 
staatlichen  Inkorporierung  ableitet  unter  dem  Begriff  Neokorporatismus  bekannt 
geworden ist. 
2.2.2 Neokorporatismus
Wie oben bereits erwähnt, stehen sich die hier vorgestellten verschiedenen Konzepte 
nicht  unbedingt  strikt  gegenläufig  gegenüber  sondern  beschreiben  lediglich  andere 
Ansatzweisen. Sichtbar ist das vor allem im Falle des Neokorporatismus, der in der 
Praxis  häufig  als  spezielle  Ausprägung  innerhalb  grundsätzlich  (neo)pluralistischer 
Systeme  zu  sehen  ist.  Schließlich  ist  in  neokorporatistischen  Systemen  der 
Interessenvermittlung durchaus eine große Bandbreite an Verbänden vorhanden, welche 
ausdrücklich auch frei gegründet wurden und in ihrer Arbeit prinzipiell unabhängig 
sind.  Allerdings  unterstellt  die  Idee  des  Neokorporatismus  von  Anfang  an,  dass 
bestimmte  Verbände  und  Interessengruppen  eine  bessere  Möglichkeit  zur 
Einflussnahme  haben,  als  andere.
23
  Hier  unterscheidet  sich  die  Theorie  also  vom 
Pluralismus, da das Problem der unterschiedlich großen Konflikt- und Organisations-
fähigkeit hier Bestandteil der Theorie ist.
Unter  den  Theoretikern  wird  jedoch  verbreitet  davon  ausgegangen,  dass  ein  neo-
korporatistisches Modell, das in Reinform in der Praxis auftreten würde, nicht existiert. 
Stattdessen  finden  sich  politische  Systeme,  die  ,,mehr  oder  weniger  ausgeprägte 
korporatistische Strukturen"
24
 aufweisen. Häufig ist auch deshalb eher die Rede von 
korporatistischen Ansätzen bzw. Konzepten, die in einzelnen Systemen unterschiedlich 
stark  und  in  drei  verschiedenen  Dimensionen,  nämlich  politischen,  sozialen  und 
ökonomischen, auftreten.
25
Anstelle grundsätzlich von dem Neokorporatismus zu sprechen wird, um der komplexen 
Praxis  in  der  Theorie  gerecht  zu  werden,  oftmals  zwischen  Makro-,  Meso-,  und 
Mikrokorporatismus unterschieden.
26
 Während makrokorporatistische Muster vor allem 
ganze Volkswirtschaften betreffen, beschränken sich mesokorporatistische Erscheinun-
23 Hofmann/Dose/Wolf 2007: S. 132
24 Kaiser 2006: S. 36
25 Kaiser 2006: S. 36 f.
26 Von Alemann 2000: http://www.bpb.de/apuz/25539/vom-korporatismus-zum-lobbyismus?p=all
10
gen  auf  einzelne  Wirtschaftsfelder.  Der  Mikrokorporatismus  beschreibt  dagegen  die 
inkorporierte  Interessenvertretung  auf  der  untersten  Ebene,  etwa  das  Verhältnis 
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einzelnen Unternehmen.
27
Im  Unterschied  zum  reinen  Pluralismus  stellt  das  Konzept  des  Neokorporatismus 
keineswegs  die,  wie  Bernhard  Weßels  es  nennt,  Einbahnstraße  der  Staat-Verbände-
Beziehung dar.
28
 Neokorporatistische Ansätze gehen davon aus, dass Verbände auf der 
einen Seite die Interessen und Ansprüche ihrer Mitglieder ausarbeiten und vertreten, im 
Gegenzug  ist  es  jedoch  auch  eine Aufgabe  der  inkorporierten  Interessenverbände, 
Verhandlungsergebnisse  und  Kompromisse  in  den  eigenen  Reihen  letztendlich 
durchzusetzen.  Die  Verbände  agieren  im  Neokorporatismus  also  insbesondere  als 
Mittler zwischen den Interessen bzw. Forderungen der Mitglieder und dem Staat (im 
Falle  des  Makrokorporatismus)  oder  dem  entsprechenden  Gegenüber  auf  der 
Meso-/Mikroebene,.
29
Damit ist der Interessenverband in neokorporatistischen Strukturen auch ein Akteur, der 
eine Integrationsfunktion übernimmt und den Staat damit in seiner Aufgabenerfüllung 
unterstützt. Winter und Willems bezeichnen Interessenverbände in diesem Zusammen-
hang auch als ,,intermediäre Organisationen"
30
 zwischen Politik und Gesellschaft.  Im 
Gegenzug dazu erhalten Verbandsvertreter Zugang zu politischen Entscheidungen, bis 
hin  zu  relativ  unmittelbaren  Einflussmöglichkeiten  auf  verschiedene  Phasen  des 
Gesetzgebungsverfahrens.
31
  Gepaart  mit  verbandsspezifischen  (Partikular)interessen 
fließt durch diese Inkorporation auch Fachwissen in den legislativen Prozess ein. Hier 
wird durch korporatistische Modelle institutionalisiert, was in der pluralistisch-liberalen 
Theorie in Form des klassischen Lobbyismus stattfindet.
27 Andersen/Woyke 2003: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 
Stichwort: Neokorporatismus; http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-
system/40335/neokorporatismus?p=all
28 Weßels 2000: http://www.bpb.de/apuz/25543/die-entwicklung-des-deutschen-korporatismus?p=all
29 Andersen/Woyke 2003: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 
Stichwort: Neokorporatismus; http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-politisches-
system/40335/neokorporatismus?p=all
30 Winter/Willems 2007: S. 13
31 Kaiser 2006: S. 29-30
11
3. Der Fall Deutschland
Für  die  weitere  Untersuchung  der  Interessenvertretung,  insbesondere  der  Gewerk-
schaften,  soll  hier  nur  zunächst  das  deutsche  Verbändesystem,  speziell  die  Arbeits-
beziehungen, erläutert werden. Dazu werden zu Beginn die unterschiedlichen Akteure 
erläutert, wobei sinnvollerweise der Schwerpunkt bei den Gewerkschaften liegen wird. 
Nichtsdestotrotz  sollen  die  Strukturen  der  Arbeitgeberverbände  beschrieben  werden. 
Insbesondere  der  Deutsche  Gewerkschaftsbund  und  eine  Auswahl  dort  organisierter 
Fachgewerkschaften soll in der Folge genauer betrachtet und auf die spezifische Rolle 
in  den  Arbeitsbeziehungen  untersucht  werden.  Ebenfalls  wird  eine  Einordnung  des 
deutschen Systems von Verbänden und Staat erfolgen sowie in diesem Zusammenhang 
eine Reihe von korporatistischen Mustern in der Bundesrepublik vorgestellt werden.
3.1 Allgemeine Akteure der Wirtschafts- und Arbeitsbeziehungen
In Deutschland finden sich zahllose Interessenverbände und Lobbygruppen, die bemüht 
sind, die Interessen ihrer Mitglieder in den politischen Prozess einzubringen oder sich 
im  Sinne  des  vermeintlichen  Gemeinwohls  zu  engagieren,  hierzu  zählen  also  auch 
Umweltschutz- oder Wohlfahrtsverbände. Insgesamt kann von ca. 4.000 Verbänden in 
der Bundesrepublik ausgegangen werden, also einer Anzahl und Vielfalt, die unmöglich 
in ihrer Gesamtheit erfasst und Zusammengefasst beschrieben werden kann.
32
 Für die 
Betrachtung der Arbeitsbeziehungen genügt es, das Feld von Interessenvertretungen aus 
dem Bereich der Ökonomie näher zu beleuchten. Dazu zählen immerhin rund 1.000 
Verbände,  welche  sich  im  Jahr  1994  in  der  vom  Deutschen  Bundestag  geführten 
Lobbyliste  registriert  hatten.
33
  Für  die  Arbeitsbeziehungen  eine  wesentliche  Rolle 
spielen dabei in Deutschland zuvorderst die Gewerkschaften als wichtigste Vertreter der 
Arbeitnehmer  und  die  Wirtschafts-  und  Arbeitgeberverbände  als  Organisationen  der 
32 Reutter 2012: S. 139
33 Reutter 2003: S. 83
12
Kapitalseite.  Auf diese soll im Folgenden eingegangen werden, um später eventuelle 
deutsche  Besonderheiten  herausstellen  zu  können.  Die  beiden  anderen  Akteure  der 
traditionellen  großen  vier  in  Deutschland,  die  Kirchen  und  Bauernvereinigungen, 
können  hier  vor  allem  wegen  ihres  inzwischen  relativ  geringen  Einflusses  auf  die 
Arbeitsbeziehungen, außen vor gelassen werden.
34
3.1.1 Unternehmerverbände
Unternehmerverbände  vertreten  im  System  der  organisierten  Interessen  in  der 
Bundesrepublik  Deutschland  die  Belange  der  Wirtschaft,  also  der  Arbeitgeberseite. 
Allerdings  sind  die  Unternehmerverbände  keineswegs  einheitliche  Organisationen, 
welche sich den umfangreichen Interessen im Ganzen annehmen, vielmehr findet man 
in Deutschland eine starke Ausdifferenzierung der Arbeitsbereiche vor.
Auffällig  ist  hier  zunächst  die  Organisationsform  der  80  regionalen  Industrie-  und 
Handelskammern (IHK)
35
,  welche  als  öffentlich-rechtlich  gestützte  Einrichtungen
36
eindeutig den umfassendsten Charakter unter den Unternehmerverbänden aufweisen. 
Sämtliche Unternehmen der Wirtschaft, freie Berufsgruppen, aber auch Betriebe aus 
Handwerk und Landwirtschaft sind zwangsweise Mitglied der jeweiligen regionalen 
Kammer.  Überregional  organisieren  sich  die  Industrie-  und  Handelskammern  in  16 
Landeskammern, die sich den deutschen Bundesländern entsprechend zugeordnen Diese 
Zusammenschlüsse auf Landesebene nehmen zusammen mit den regionalen Kammern 
zahlreiche  Aufgaben  in  Feldern  wie  der  Berufsausbildung  und  lokaler  Interessen-
vertretung wahr. Die einzelnen IHKs sind  im Gegensatz zu den Landesorganisationen 
 im DIHK, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, der bis zum Jahr 2001 
den Namen Deutscher Industrie- und Handelstag (DIHT)
37
 trug, zusammengefasst.
38
 In 
seinem  Selbstverständnis  ist  der  DIHK  die  Vertretungsinstanz  aller  selbstständigen 
IHKs auf Bundesebene, aber auch in der Öffentlichkeit sowie in gerichtlichen Fragen. 
Die  Hauptorgane  der  DIHK  sind  die  Vollversammlung  aller  Mitgliedskammern  als 
34 Schmidt 2008: S. 113 - 123
35 Abweichend von Reutter (2012) existieren derzeit in Deutschland 80 unabhängige IHKs, welche sich 
auf 16 Landesorganisationen aufteilen. Die ergibt sich aus aktuellen Angaben auf der Internetseite 
des DIHK, abrufbar unter: http://www.dihk.de/wir-ueber-uns/wer-wir-sind/ihk 
36 Schmidt 2008: S. 62
37 Schmidt 2008: S. 113
38 Reutter 2012: S. 141
13
höchster Instanz, einem Präsidenten sowie einer Vorstandschaft.
39
 Besondere Wichtig-
keit kommt den  Industrie- und Handelskammern nicht zuletzt auch deshalb zu, da sie 
öffentlich-rechtliche Aufgaben übertragen bekommen haben und wahrnehmen, also mit 
,,partiell  staatlichen  Funktionen"
40
  ausgestattet  sind.  Dazu  zählen  neben  der  Über-
wachung  der  Berufsausbildung  aber  auch  das  Abliefern  von  Stellungnahmen  zur 
wirtschaftlichen  Situation  in  der  entsprechenden  Region  gegenüber  den  staatlichen 
Stellen.
41
 Vor allem stellen die IHKs in der Praxis jedoch eine wichtige Vertretung der 
kleinen und mittelständischen Unternehmen dar.
42
Neben den Kammern und den für die unmittelbaren Arbeitsbeziehungen meist weniger 
relevanten Statusverbänden finden sich zumindest zwei weitere wichtige Verbandstypen 
auf der Seite der Wirtschaft. Die Mitgliedschaft in diesen erfolgt, im Unterschied zu den 
Kammern, freiwillig.
Wirtschaftspolitische Anliegen der Unternehmen werden in Deutschland von sogenann-
ten Wirtschaftsverbänden bzw. deren Spitzenorganisationen vertreten. Hier wäre, neben 
weiteren  kleinen,  vor  allem  der  Bundesverband  der  Deutschen  Industrie (BDI)  zu 
nennen,  die  Dachorganisation  der  Wirtschaftsverbände,  der  industrielle  und  wirt-
schaftliche Interessen seiner Mitgliedsorganisationen  100.000 Unternehmen, verteilt 
auf 38
43
 Branchenverbänden aus 15 Landesvertretungen  gegenüber der Politik sowie 
der  Öffentlichkeit  vertritt.  Die  verbandsinterne  Struktur  des  BDI  beinhaltet  eine 
Versammlung aller organisierten Mitgliedsverbände, diese hat das Haushalts- sowie das 
Wahlrecht für die (Vize-)Präsidenten. Die eigentliche Macht im Verband liegt allerdings 
nicht  bei  der  Vorstandschaft  aus  Mitgliedsvertretern  und  Präsidium  sondern,  so 
beschreibt  es  Reutter,  ,,bei  Präsidenten,  Vizepräsidenten,  hauptamtlicher  Geschäfts-
führung und Präsidium"
44
, jedoch wird der Wirtschaftsverband häufig von einigen Groß-
unternehmen dominiert.
45
39 DIHK: Wer wir sind. DIHK http://www.dihk.de/wir-ueber-uns/wer-wir-sind/dihk
40 Andersen/Woyke 2003: Handwörterbuch des politischen Systems der Bundesrepublik Deutschland; 
Stichwort: Unternehmerverbände; http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/handwoerterbuch-
politisches-system/40393/unternehmerverbaende?p=all
41 Schmidt 2008: S. 62
42 Reutter 2012: S. 141
43 Abweichend von Reutter (2012) vertritt der BDI die Interessen von 38 Branchenverbänden, 
nachzulesen unter: http://www.bdi.eu/Mandat.htm
44 Reutter: S. 140
45 Reutter: S. 140 f.
14
Um neben den politische Interessen der Unternehmer auch die Positionen gegenüber 
Gewerkschaften und Arbeitnehmern sowie in der Sozialpolitik zu vertreten, organisieren 
sich  die  Arbeitgeber  im  Spitzenverband  der  deutschen  Arbeitgeberverbände,  der 
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Im Unterschied zu den 
Wirtschaftsverbänden vertreten die Arbeitgeberverbände also die Interessen auf dem 
Arbeitsmarkt, eine eher ungewöhnliche Trennung innerhalb der OECD-Staaten.
46
 Der 
Bundesvereinigung  gehören  im  Jahr  2012  52  Bundesfachspitzenverbände,  also 
Fachvereinigungen aus diversen Branchen von Industrie über Handel, Verkehr bis zur 
Landwirtschaft  an,  zudem  14  Landesvereinigungen  von  Arbeitgeber-  bzw.  Unter-
nehmensverbänden.
47
 In der Summe sind in den Mitgliedsorganisationen der BDA mehr 
als  1000  vollkommen  selbstständige  Verbände  organisiert,  für  welche  die  BDA als 
Dachverband  agiert.  In  Deutschland  spielen  diese  Arbeitgeberverbände  für  die 
Untersuchung  der  Arbeitsbeziehungen  die  entscheidende  Rolle  als  Gegenspieler  der 
Gewerkschaften, da sie als Tarifpartner mit der Arbeitnehmerseite verhandeln sowie in 
der  Folge  bindende  Tarifverträge  aushandeln  und  abschließen.  Selbst  besitzt  die 
Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitsgeberverbände keine Tariffähigkeit, handelt 
aber  als  unterstützend  und  beratend,  mit  dem  Ziel,  ,,die  Tarifpolitik  der  ihr 
angeschlossenen Verbände zu koordinieren".
48
 Professionelle Beratungsangebote für die 
Mitgliedsverbände gibt es neben Tariffragen auch im Personal- und Rechtsbereich, was 
die  Stellung  der  einzelnen Tarifpartner  gegenüber  den  Gewerkschaften  stärken  soll, 
inzwischen  aber  über  die  anti-gewerkschaftliche  Ausrichtung  hinaus  auch  der  Mit-
gliederbindung dient. Dabei leidet die BDA vor allem unter einem kontinuierlichen, 
relativen starken Mitgliederverlust, was unter anderem Zahlen zum Organisationsgrad 
in der BDA sowie branchenspezifisch in der westdeutschen Metallindustrie zeigen. Die 
BDA ist ähnlich strukturiert wie die übrigen Arbeitgeberspitzenverbände, in ihrer Arbeit 
allerdings  vergleichbar mit dem Einfluss großer Unternehmen auf den  abhängig von 
besonders einflussreichen Mitgliedsverbänden, was stets ein Konfliktpotential in sich 
trägt.
49
 Durch den oben beschriebenen Mitgliederverlust aber auch durch organisato-
rische Veränderungen wie Neugründungen von Arbeitgeberverbänden, die nicht tarif-
46 Schroeder 2007: S. 197
47 BDA: Unsere Mitglieder http://www.bda-
online.de/www/arbeitgeber.nsf/id/13C4948D0DD34D96C1256DE70069F2E1
48 Reutter 2012: S. 141
49 Reutter 2012: S. 141
15
gebunden  sind,  stellt  sich  den  Arbeitgeberverbänden  in  Deutschland  eine  aktuelle 
Herausforderung,  ihre  herausragende  Position  als  Vertreter  der  Interessen  am 
Arbeitsmarkt ist allerdings als kaum gefährdet anzusehen.
50
3.1.2 Gewerkschaften
Die heutigen Gewerkschaften in der Bundesrepublik blicken auf eine lange Tradition 
zurück, bestehen aber in ihrer aktuellen Form im Wesentlichen seit der Nachkriegszeit. 
Die Einschnitte des zweiten Weltkrieges hatten erhebliche Auswirkungen auf die deutsche 
Gewerkschaftslandschaft. Vor der Gleichschaltung der Gewerkschaften zur sogenannten 
Deutschen  Arbeiterfront  im  Dritten  Reich  (vgl.  staatlich-autoritärer  Korporatismus  in 
Kapitel 2.2.1) existierten mehrere, politisch unterschiedlich orientierte gewerkschaftliche 
Dachverbände.  Erst  nach  dem  Ende  der  Naziherrschaft  gründete  sich  der  DGB  als 
Versuch, eine Einheitsgewerkschaft zu schaffen und eine Fragmentierung des gewerk-
schaftlichen Lagers, wie zu Zeiten der Weimarer Republik geschehen, zu vermeiden.
51
Dass diese Bemühungen bis heute  nicht  in vollem Umfang den gewünschten Erfolg 
erzielten, lässt sich bereits bei einer oberflächlichen Betrachtung erkennen. So existieren 
neben dem DGB noch der  Deutsche  Beamtenbund und Tarifunion (DBB)  sowie  der 
Christliche Gewerkschaftsbund (CGB) als weitere Dachverbände. Dabei kommen im Jahr 
2012 auf diese drei Dachverbände insgesamt 60 Mitglieds- und Einzelgewerkschaften,
52
wobei allerdings die lediglich acht Mitgliedsgewerkschaften, die im DGB organisiert 
sind,  etwa  80%  aller  deutschen  Gewerkschaftsmitglieder  vertreten.  Dieses  Größen-
verhältnis zeigt die relative Kräfteverteilung unter den jeweiligen Dachverbänden.
Die beiden kleineren Verbände, also DBB und CGB, sowie Berufsverbände gründeten 
sich aufgrund verschiedenster Vorbehalte parallel bzw. außerhalb des DGB. So entstand 
etwa der CGB insbesondere aufgrund von Schwierigkeiten, die konservativ-chistliche 
Kräfte mit Sozialdemokraten als dominierender politischer Kraft innerhalb der DGB-
50 Schroeder 2007: S. 197  216 (gesamter Absatz)
51 Hassel 2007: S. 174 f.
52 Mit Stand vom 14.09.2012 entfallen hierbei auf den DGB acht, auf den CGB 14 und auf den DBB 38 
Gewerkschaften. Die Angaben stammen von den jeweiligen Dachverbänden und sind auf den 
offiziellen Interentseiten nachzulesen (DGB: http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/gewerkschaften-
im-dgb) (CGB: http://www.cgb.info/organisation/einzelgewerkschaften.html) (DBB: 
http://www.dbb.de/ueber-uns/mitgliedsgewerkschaften.html) 
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Details
- Seiten
- Erscheinungsform
- Erstausgabe
- Erscheinungsjahr
- 2012
- ISBN (Paperback)
- 9783958201880
- ISBN (PDF)
- 9783958206885
- Dateigröße
- 705 KB
- Sprache
- Deutsch
- Institution / Hochschule
- Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg
- Erscheinungsdatum
- 2015 (Februar)
- Note
- 2,3
- Schlagworte
- Korporatismus Pluralismus Interessenvertretung Arbeitsbeziehung Gewerkschaft
- Produktsicherheit
- BACHELOR + MASTER Publishing
 
					